Zentrale Hinweisstelle des Deutschen Olympischen Sportbundes

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat die Kanzlei HEUKING ∙ VON COELLN Rechtsanwälte PartG mbB mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer Zentralen Hinweisstelle beauftragt. Der DVV hat sich dem Meldesystem angeschlossen. Als Ansprechpartner stehen die Partner der Kanzlei, Frau Dr. von Coelln und Herr Heuking, zur Verfügung.

An diese neutrale und durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht besonders geschützte Zentrale Hinweisstelle können sich Mitarbeiter*innen und Athlet*innen des DVV sowie Dritte wenden, wenn sie einen potenziellen Verstoß gegen geltende Gesetze, Compliance- bzw. Integritätsregeln im DVV beobachten.

Der hinweisgebenden Person entstehen durch die Korrespondenz mit der Ombudsperson keine Kosten – vom Erstkontakt bis zum Abschluss der Bearbeitung des Hinweises. Sie erhält innerhalb einer Woche eine Bestätigung über den Eingang ihres Hinweises. Die Ombudsperson prüft diesen sodann auf Plausibilität und leitet ihn, falls sich ein hinreichender Verdacht auf einen Verstoß ergibt und soweit von der hinweisgebenden Person gewünscht, an den Good Governance Beauftragten weiter. Auf Wunsch wird dabei gegenüber dem DVV die Anonymität der hinweisgebenden Person gewahrt; eine Ausforschung ihrer Identität findet nicht statt. Der DVV hat keinen Anspruch gegen die Zentrale Hinweisstelle auf Herausgabe von Unterlagen, die diese von der hinweisgebenden Person bekommt oder die sie selbst im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Hinweises erstellt. Der Good Governance Beauftragte ermittelt den Vorgang, ggf. mit Unterstützung der Zentralen Hinweisstelle, und informiert diese über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung. Die hinweisgebende Person wird ebenfalls, soweit dies rechtlich zulässig ist, grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Bestätigung des Eingangs der Meldung über den Ausgang der Untersuchung unterrichtet.

Die Zentrale Hinweisstelle steht der hinweisgebenden Person für die Entgegennahme weiterer Informationen zur Verfügung und richtet erforderlichenfalls ergänzende Fragen an sie, die sich aus den internen Untersuchungen ergeben. Sie berücksichtigt hierbei auch die Belange der betroffenen Mitarbeiter und die Regelungen des Datenschutzes.

Mit der Kontaktaufnahme zur Zentralen Hinweisstelle erklärt sich die hinweisgebende Person mit den hier ersichtlichen Datenschutzbedingungen einverstanden.

Soweit die hinweisgebende Person selbst rechtmäßig gehandelt hat, wird der DVV nicht gegen sie vorgehen oder sie aufgrund ihres Hinweises benachteiligen. Vergeltungsmaßnahmen gegen die in gutem Glauben agierende hinweisgebende Person werden vom DVV nicht toleriert.

Sie erreichen Frau Dr. von Coelln und Herrn Heuking in deren Funktion als Zentrale Hinweisstelle des DOSB und seiner Mitgliedsorganisationen wie folgt:

Dr. Sybille von Coelln, Christian Heuking

 

Bitte beachten Sie, dass eine verschlüsselte Korrespondenz per E-Mail erst nach Austausch des Zertifikatschlüssels möglich ist. Sollten Sie eine verschlüsselte Korrespondenz wünschen, müssten Sie von einer E-Mail-Adresse, die über ein Verschlüsselungszertifikat verfügt, der Zentralen Hinweisstelle eine signierte, aber nicht verschlüsselte E-Mail mit dem Betreff „Schlüsselaustausch“ schicken. Die Zentrale Hinweisstelle antwortet auf diese E-Mail und Sie können die Folgemail verschlüsselt an die Zentrale Hinweisstelle senden.

Falls Sie Ihren Hinweis über einen digitalen geschützten Meldekanal an die Zentrale Hinweisstelle versenden möchten, benutzen Sie dafür bitte den folgenden Link und folgen Sie den dargestellten Verfahrensschritten: dosb.e-report.me

Über diesen Link können Sie auch Fragen an die Ombudsperson richten, bevor Sie eine Meldung abgeben.

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