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Prävention von Wettbewerbsmanipulation

Ein fairer, spannender und betreffend den Ausgang unvorhersehbarer Wettkampf ist das, was Volleyball, ebenso wie jeden anderen Sport, ausmacht. Damit das auch so bleibt und die Integrität des Volleyballsports nachhaltig und effektiv geschützt werden kann, sind zwingend einige grundlegende Verhaltensregeln einzuhalten.

In Anerkennung der Gefahr, die durch die Manipulation von sportlichen Wettbewerben für die Integrität des Sports ausgeht, bekräftigt auch der DOSB immer wieder das Ziel, sich auf internationaler, nationaler wie auch regionaler Ebene mit voller Entschlossenheit für den Schutz der Integrität des Sports, einschließlich des Schutzes sauberer und fairer Athlet*innen und Wettbewerbe, einzusetzen.

Der rechtliche Rahmen zur Prävention von Wettbewerbsmanipulation wird hierbei durch staatliches Recht, nämlich konkret die §§ 265c und 265d StGB gesetzt. Geprägt wird dieser rechtliche Rahmen aber gerade auch durch die jeweils durch die Sportverbände getroffenen verbandsrechtlichen Vorgaben und Regeln. So im Falle des DVV durch die Regularien zur Prävention von Wettbewerbsmanipulation. Diese geben konkrete Verbote vor. Diese sollen für den an die Regeln gebundenen Adressatenkreis (Sportler, Trainer, Verbandsfunktionäre, etc.) aber zudem auch verlässliche Verhaltensanforderungen definieren. Dies zum einen, um herauszustellen, welches Verhalten konkret auf welche Weise sanktionsbewährt ist (z.B. mit einem Lizenzentzug oder einem Kaderausschluss). Dies zum anderen, um einen wichtigen Beitrag dafür zu leisten, handlungssicher und bestimmt jegliche Form von Manipulation zu unterbinden und die Integrität und Glaubwürdigkeit des sportlichen Wettbewerbs zu wahren.

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